Die Bibel, der Christ und die Gerichte
Download: Skript
Die Bibel, der Christ und die Gerichte
Es gibt bereits im Alten Testament eine weltliche und eine innergemeindliche Gerichtsbarkeit (Ps 1,5): Darum bestehen Gottlose nicht im Gericht, noch Sünder in der Gemeinde der Gerechten. Beide sind von Gott eingesetzt. Für die weltliche Gerichtsbarkeit gilt (Röm 13,4b; vgl. 5Mo 16,18): Sie ist Gottes Dienerin und vollzieht die Strafe an dem, der Böses tut. Es ist Christen also keineswegs verboten, ein weltliches Gericht anzurufen. Allerdings will das gut überlegt sein, besonders wenn beide Parteien zur Gemeinde gehören (1Kor 6,6-7): Es streitet Bruder mit Bruder, und das vor Ungläubigen! Es ist nun schon überhaupt ein Fehler an euch, dass ihr Rechtshändel miteinander habt. Warum lasst ihr euch nicht lieber Unrecht tun? Warum lasst ihr euch nicht lieber übervorteilen? Aufgrund der Sündhaftigkeit des Menschen rechnet die Bibel mit Ungerechtigkeiten in der Rechtsprechung. Je gottloser die Gesetzgebung eines Landes, desto ungerechter die Gerichtsurteile! Umso nötiger ist bei Streitfällen zwischen Christen die innergemeindliche Gerichtsbarkeit (1Kor 6,1): Wie kann jemand von euch wagen, wenn er einen Streit hat mit einem andern, sein Recht zu suchen vor den Ungerechten und nicht vor den Heiligen? Bereits die frühe Kirche hat deshalb Schiedsgerichte eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es nicht, herauszufinden, ob jemand gläubig ist oder nicht (vgl. 1Sam 16,7). Auch die Bestrafung steht nicht im Vordergrund, sondern die Schlichtung. Ziel ist die Versöhnung der Streitenden durch gegenseitiges Entgegenkommen und Rechtsverzicht (vgl. Mt 5,39-40).
Paulus geht davon aus, dass es in der Gemeinde genügend weise Männer gibt, die Gottes Recht anwenden können, zumal die Gläubigen später ohnehin die ganze Welt richten werden (1Kor 6,2b-3): Wenn nun die Welt von euch gerichtet werden soll, seid ihr dann nicht gut genug, über so geringe Sachen zu richten? Wisst ihr nicht, dass wir über Engel richten werden? Wie viel mehr über Dinge des täglichen Lebens. Auch hier gelten die biblischen Grundsätze der Rechtsprechung: Klare Zuständigkeiten, gerechte Richter (1Kor 6,4), mehrere Zeugen, kein Ansehen der Person (1Tim 5,19-21). Gerade in freikirchlichen Kreisen ist diese Art der Rechtsprechung verloren gegangen (1Kor 6,5): Euch zur Schande muss ich das sagen. Ist denn gar kein Weiser unter euch, auch nicht einer, der zwischen Bruder und Bruder richten könnte? Man überlässt diese Aufgabe den weltlichen Gerichten oder wischt das Unrecht unter den Tisch. Damit schwindet das Bewusstsein der Gemeinde, dass sie im Wort Gottes klare Massstäbe zur Urteilsfindung hätte und dass der Staat in seiner Rechtsprechung vom biblischen Massstab oft weit entfernt ist. Paulus fordert Timotheus auf (1Tim 5,20): Die da sündigen, die weise zurecht vor allen, damit sich auch die andern fürchten. Oder 2Tim 4,2: Überführe, weise zurecht, ermahne mit aller Langmut und Lehre. Jesus gibt der Gemeinde das Recht (vgl. Mt 18,18), zu binden und zu lösen. Wenn allerdings eine der beiden Parteien nicht zur Gemeinde gehört, dann fällt ein Rechtsfall nicht in ihre Zuständigkeit (1Kor 5,12- 13): Denn was gehen mich die draussen an, dass ich sie sollte richten? Habt ihr nicht die zu richten, die drinnen sind? Die aber draussen sind, wird Gott richten. Verstosst ihr den Bösen aus eurer Mitte!