Die Bibel, der Christ und die Notwehr
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Die Bibel, der Christ und die Notwehr
Notwehr ist jene Verteidigung, die es braucht, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwehren. Ein Nachfolger Jesu soll keine Feindseligkeiten in die Welt setzen (Röm 12,18): Wenn möglich, soviel an euch ist, lebt mit allen Menschen in Frieden! Dennoch kommt es in einer von der Sünde dominierten Welt vor, dass man bedroht oder angegriffen wird. Aus biblischer Sicht ist die Notwehr – genauso wie der Verteidigungskrieg – legitim. Seinen Jüngern gesteht Jesus zu ihrem eigenen Schutz das Recht zu, ein Schwert zu tragen (Lk 22,35-36; vgl. Mt 26,51-52; Lk 11,21): Und er sprach zu ihnen: Als ich euch ohne Börse und Tasche und Sandalen sandte, mangelte euch wohl etwas? Sie aber sagten: Nichts. Er sprach nun zu ihnen: Aber jetzt, wer eine Börse hat, der nehme sie und ebenso eine Tasche, und wer nicht hat, verkaufe sein Gewand und kaufe ein Schwert. Im Alten Testament lesen wir (2Mo 22,1-2a): Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, so dass er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld. Falls die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm Blutschuld. Den Beraubten trifft keine Schuld, wenn er sich im Dunkeln gegen den Dieb verteidigt und jener dabei das Leben verliert. Allerdings gilt dies nur bei Nacht, nicht so bei Tag, wo die Absicht des Angreifenden zu erkennen ist. Notwehr ist nur dann gegeben, wenn eine Gefahr nicht anders abwendbar ist. Darum sagt der Herr zu seinem Jünger Petrus, der mit seinem Schwert einem Knecht des Hohenpriesters während der Verhaftung Jesu ein Ohr abschlägt (Mt 26,52): Stecke dein Schwert wieder an seinen Ort! Denn alle, die das Schwert nehmen, werden durchs Schwert umkommen. Die Reaktion von Petrus ist unverhältnismässig, da keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Weiter muss für Notwehr eine unmittelbare Gefahr bestehen. Eine nachträgliche Rache fällt nicht in diese Rubrik. In diesem Fall überlässt der Christ die Bestrafung des Unrechts den staatlichen Instanzen (vgl. Röm 13,4) bzw. Gott selbst (Röm 12,19a): Rächt euch nicht selbst, Geliebte, sondern gebt Raum dem Zorn Gottes!
Gott erwartet, dass wir nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Mitmenschen verteidigen (Neh 4,8): Und kämpft für eure Brüder, eure Söhne und eure Töchter, eure Frauen und eure Häuser! Unterlassene Hilfeleistung ist in vielen Ländern strafbar, so auch in der Schweiz oder in Deutschland. Wer bei einem Unglück oder bei einer Gefahr – wie der Priester und der Levit im Gleichnis vom Barmherzigen Samariter – nur vorbeioder zuschaut und nicht eingreift, macht sich schuldig (Spr 24,11-12; vgl. 3Mo 20,4-5; 5Mo 22,4): Rette die, die zum Tode geschleppt werden; und die zur Schlachtung hinwanken, halte sie doch zurück! Wenn du sagst: Siehe, wir wussten nichts davon! ist es nicht so: der die Herzen prüft, er merkt es, und der auf deine Seele achthat, er weiss es? Es gibt eine Anzeigepflicht (Spr 29,24; vgl. 3Mo 5,1): Wer mit einem Dieb teilt, hasst sein Leben; er hört den Fluch, aber zeigt es nicht an. Statt sich für das Recht einzusetzen, neigt der Mensch dazu, Unrecht gar noch zu unterstützen (Röm 1,32b): Sie üben es nicht allein aus, sondern haben auch Wohlgefallen an denen, die es tun. Paulus warnt uns eindringlich (1Tim 5,22): Habe nicht teil an fremden Sünden!