Die Bibel, der Christ und die Schwarzarbeit
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Die Bibel, der Christ und die Schwarzarbeit
Als «Schwarzarbeit» bezeichnet man bezahlte, behördlich aber nicht angemeldete Tätigkeiten, für die keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden. Auch die Anstellung von ausländischen Arbeitskräften ohne Arbeitsbewilligung fällt unter diesen Begriff. Geld am Fiskus vorbeizuschleusen, ist in Gottes Augen nicht richtig. Denn längst nicht alles, was ich verdiene, steht mir persönlich zu. Gemäss der Schrift haben auch die Familie, die Gemeinde, Menschen in Not und nicht zuletzt der Staat Anspruch auf einen Teil meines Einkommens. Jesus sagt (Lk 20,25): Gebt daher dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! Selbstverständlich steht der Staat vor Gott in der Pflicht, die Abgaben tief zu halten und sie für jene Aufgaben zu verwenden, die der Herr der Obrigkeit gibt (Spr 29,4; vgl. Röm 13,4-6): Ein König gibt durch das Recht dem Land Bestand, aber wer nur Abgaben fordert, zerstört es. Durch hohe Abgaben, zweckentfremdete Ausgaben und bürokratische Hürden wird die Schwarzarbeit interessant und lukrativ! Doch selbst da, wo der Staat zu viel verlangt oder Einnahmen falsch verwendet, erlaubt dies einem Christen nicht, Einkünfte zu verheimlichen (Röm 13,7): Gebt jedem das, was ihm zusteht: Steuer, dem die Steuer, Zoll, dem der Zoll, Respekt, dem Respekt, und Ehre, dem Ehre gebührt. Im Fall von Arbeitslosigkeit z.B. ist die Versuchung gross, für einen Zusatzverdienst einer unangemeldeten Beschäftigung nachzugehen. Ein Christ jedoch legt die Karten offen und bespricht mit dem Arbeitsamt, was möglich ist und was nicht. Denn er weiss: Für das, was ich dem Staat vorenthalte, müssen andere aufkommen!
Auf der anderen Seite steht auch der Arbeitgeber in der Pflicht. Jesus sagt (Lk 10,7): Denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert. Es geht nicht, dass Arbeitskräfte zu Tiefstlöhnen oder ohne die obligatorischen Versicherungen angestellt werden. Die Bibel fordert angemessene Entschädigungen (3Mo 19,13; vgl. 5Mo 24,14-15): Du sollst deinen Nächsten nicht unterdrücken und sollst ihn nicht berauben; der Lohn des Tagelöhners darf über Nacht bis zum Morgen nicht bei dir bleiben. 5Mo 24 fügt hinzu: … ganz gleich ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt. Wer jemanden für eine Arbeit bezahlt, hat sich über die staatlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Oft gibt es Sonderregelungen für geringfügige Löhne. In der Schweiz beispielsweise sind Sackgeldjobs von Jugendlichen unter 25 Jahren bis 750 CHF pro Jahr nicht zwingend zu versichern. Ganz allgemein gilt dies für kleinere Verdienste bis 2300 CHF pro Jahr. Ausgenommen sind Anstellungen für Haus und Garten. Wer z.B. eine Putzfrau oder eine Tagesmutter gegen Bezahlung dauernd anstellt, muss in jedem Fall einen Arbeitsvertrag ausstellen und AHV bezahlen. Ansonsten macht man sich strafbar. Wer arbeitet, hat ein Anrecht auf einen Lohn (1Kor 9,9-10; vgl. 1Tim 5,18): Im Gesetz des Mose steht nämlich geschrieben. «Du sollst einem Ochsen, der drischt, nicht das Maul zubinden!» Geht es Gott vielleicht um die Ochsen oder sagt er das nicht vielmehr uns? Denn es wurde für uns geschrieben. Jeder, der pflügt und das Getreide drischt, darf doch damit rechnen, seinen Anteil am Ernteertrag zu bekommen.