Die Bibel, der Christ und die Macht des Staates
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Die Bibel, der Christ und die Macht des Staates
Der Staat schafft sich nicht selbst (Röm 13,1b): Denn es ist keine staatliche Macht ausser von Gott, und die bestehenden sind von Gott verordnet. Er ist nicht göttlich, aber gottgewollt. Sein Mandat bekommt er vom Herrscher über Himmel und Erde. Die Staatsmacht ist (Röm 13, 4.6) Gottes Dienerin. Spr 8,15-16: Durch mich regieren Könige, und Fürsten treffen gerechte Entscheidungen. Durch mich herrschen Oberste und Edle, alle gerechten Richter. Deshalb ermahnt König Joschafat seine Richter (2Chr 19,6, vgl. 5Mo 17,16-20; Ps 2,10-11): Seht zu, was ihr tut! Denn nicht im Auftrag von Menschen richtet ihr, sondern im Auftrag des Herrn.
Die Staatsmacht ist von Gott gesandt (1Petr 2,14) zur Bestrafung der Übeltäter und zum Lob derer, die Gutes tun! Auf der einen Seite soll sie ohne Ansehen der Person das Böse eindämmen (Röm 13,4b, vgl. V. 3a): Wenn du aber das Böse tust, so fürchte dich! Denn sie [= die Staatsmacht] trägt das Schwert nicht umsonst, denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe für den, der Böses tut. Der Staat hat die Aufgabe, zur Sicherung des Zusammenlebens Gesetze zu erlassen und Übertretungen des Gesetzes zu bestrafen. Dazu trägt er das Schwert, d.h. er besitzt das von Gott verliehene Recht der Gewaltanwendung. Zugleich aber soll er das Gute loben (Röm 13,3b4a): Willst du dich aber vor der staatlichen Macht nicht fürchten, so tue das Gute, und du wirst Lob von ihr haben, denn sie ist Gottes Dienerin, dir zum Guten. Die Staatsmacht fördert Gerechtigkeit und Frieden und gewährleistet Ordnung und Sicherheit. Christen beten für die Obrigkeit (1Tim 2,2), damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen mögen in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit.
Zu den gottgegebenen Aufgaben des Staates gehören also die äussere und innere Sicherheit (Heer/Polizei) oder die Rechtsprechung. Dabei hat der Staat nur das „Werk“ (Röm 13,3), d.h. die Taten zu beurteilen und nicht das Denken und die Motive der Menschen (Gewissensfreiheit). Was gut und was böse ist, ist vom offenbarten Willen Gottes her zu definieren. Der Staat darf dies nicht eigenmächtig festlegen. Denn auch er untersteht dem Gesetz Gottes.
Ein Staat tendiert dazu, Aufgaben an sich zu reissen, die Gott in die Zuständigkeit von Familie,
Wirtschaft oder Gemeinde gelegt hat, so zum Beispiel in den Bereichen der Erziehung, Bildung,
Seelsorge, Arbeit oder des Sozialen. Richtig, es braucht auch hier Regeln, die das Miteinander
ermöglichen. Aber es ist nicht die Aufgabe des Staates, durch Verteilung von Geldern oder
Propaganda von Ideologien das Gute oder das Glück des Menschen zu schaffen, wie es im modernen
Wohlfahrtsstaat geschieht. Vielerorts werden Familie, Wirtschaft und Gemeinde durch
Reglementierungen entmündigt und ihrer von Gott gegebenen Freiheit beraubt, während die
eigentlichen Aufgaben (z.B. die Bestrafung des Bösen oder die Gewährleistung von Gerechtigkeit
und Frieden) vernachlässigt werden. Hier steht die Gemeinde in der Pflicht, den Staat von Gottes
Wort her an seine Grenzen und an seine eigentliche Bestimmung zu erinnern (Ps 119,46): Vor
Königen will ich reden von deinen Zeugnissen und mich nicht schämen.