Die Bibel, der Christ und die Todesstrafe
Download: Skript
Die Bibel, der Christ und die Todesstrafe
Das Strafgesetz für das Volk Israel sieht die Todesstrafe für schwerwiegende Verbrechen vor (z.B. 2Mo 21,12): Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, muss getötet werden. Der Staat hat das Recht zu einer gerechten Reaktion auf das Böse. Unrecht darf nicht ungestraft bleiben (vgl. 4Mo 35,33). Das gilt vor allem dann, wenn der Mensch als Ebenbild Gottes angetastet wird (vgl. 1Mo 9,5-6). Allerdings kennt auch das Alte Testament die Möglichkeit, eine Strafe herabzusetzen oder zu kompensieren (2Mo 21,30): Falls ihm aber ein Sühnegeld auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben [!] alles geben, was ihm auferlegt wird. Einzig im Falle eines Mordes ist dies nicht möglich (4Mo 35,31): Und ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll unbedingt getötet werden. Weiter kommt es – wie z.B. beim Ehebruch – immer auch darauf an, ob der Geschädigte Anklage erhebt. Von Josef lesen wir im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Ehebruch von Maria (Mt 1,19): Josef aber, ihr Mann, der gerecht war und sie nicht öffentlich blossstellen wollte, gedachte sie heimlich zu verlassen.
Für die neutestamentliche Zeit hat das alttestamentliche Judizial-/Strafgesetz keine direkte Bedeutung mehr. Deshalb braucht es für unsere Zeit den Blick ins Neue Testament. Klar ist, dass der Staat das Recht hat, Strafen auszusprechen (Röm 13,4): Denn sie [= die Staatsmacht] trägt das Schwert nicht umsonst, denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe für den, der Böses tut. Paulus anerkennt ihr Recht, ein Todesurteil zu fällen (Apg 25,11a; vgl. Lk 23,40-41): Wenn ich nun unrecht getan und etwas Todeswürdiges begangen habe, so weigere ich mich nicht zu sterben. Eine direkte Aufforderung zum Vollzug der Todesstrafe findet sich jedoch nicht. Wir begegnen also der Möglichkeit, nicht aber der Notwendigkeit. Die Todesstrafe ist zulässig, nicht aber verpflichtend. Für den Staat ist es wichtig, wenn er dieses Recht zum Schutz der Gesellschaft behält, doch tut er gut daran, wenn er dem Schuldigen die Möglichkeit zur Umkehr gibt, erst recht mit Blick auf Jesus, der unsere Todesstrafe auf sich nimmt!
Der Vollzug der Todesstrafe ist vom Wort Gottes an klare Regeln geknüpft. So darf sie nur vom Staat vollzogen werden, der von Gott damit beauftragt ist, Recht zu sprechen und für Sicherheit zu sorgen (vgl. Röm 13,1-7). Private Fehden zur Blutrache haben keine Berechtigung (3Mo 19,18): Du sollst dich nicht rächen. Weiter ist die Todesstrafe dort nicht zulässig, wo damit kein von Gott als todeswürdig offenbartes Vergehen geahndet wird. Die Abtreibung als ohne Gerichtsverfahren vollzogene Todesstrafe an unschuldigen Menschen ist deshalb abzulehnen. Genauso die Todesstrafe in diktatorischen Staaten ohne rechtsstaatliche Grundsätze! Ein Todesurteil bedarf eines gerechten Gerichtsverfahrens (vgl. 5Mo 17,6). Wo unrechtmässige Urteile vollstreckt werden, wo unschuldiges Blut vergossen wird – Ps 94,21b: Unschuldiges Blut sprechen sie schuldig –, dort wird der Herr Rechenschaft fordern (2Mo 23,7b): Und den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht umbringen, denn ich werde dem Schuldigen nicht recht geben.